Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer blinden Beschwerdeführerin als offensichtlich begründet stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen. Der Patientin war durch die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis verboten worden, ihre Blindenführhündin bei der für sie notwendigen Durchquerung der Praxis mitzuführen. Der dies bestätigende Gerichtsbeschluss verletzt die Patientin
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